1798 Mies, cena dřeva pro doly

um eine abgeredete Kaufschillingssume pr Zehen Tausend Gulden sage 10, 000 _ samt dem hierzu gewöhnlich Anweißgeld, welche Kaufsumme das löbl. K. k. Bergamt zu Mies als Käufer, die erste Rate mit 6000_ zu Sct. Gally – 1800 und die andere Rate mit 7000_ eben zu dieser Zeit 1801 an Titl. Herrn Verkäufer ohne allen Anstand zu bezahlen, und in Richtigkeit zu bringen sich anheischig mache.

                Weiters:

9. Zur bederseitig bessere Sicherheit, und allen weitere sich ergeben dörfenden Beirrungen zu entgehen, machet sich Titl. Herr Verkäufer verpflichtet, diese bereits begangene, und ausweisene Waldstreke noch einmal zu behen, und mit sonstigen Waldzeichen neuerdings zu bemerken.

                Und gleich wie

3. Das höchste Aerarium montanum bei Entrichtung des oberwähnt ersten Kaufschillingsbetrags pr 6000_ in das Recht des in dieser Streke befindlichen Stamholzes eintritt, so will sich doch Titl. Herr Verkäufer vorbehalten haben, damit das löbl. Bergamt zu Mies als Käufer in Vertrettung des höchsten Aerarii montanii diese Waldstrecke a dato des erlegt ersten Kaufschillingsbetrags binnen folgenden 16 Jahren, wenn anders der mießer Bergbau nicht in Verfall gerathen würde, von östlicher Seite anfangend, und zwar inner von Norden gegen Süden Jahr zu Jahr