Die k. k.
Berghauptmannschaft
in
Mies
an
das Löbliche k. k. Bergamt hier
das h. k. k. Ministerium für Landeskultur und Bergwesen hat mit Erlaß vom 10. Mai 1851 Z. 5991 über das Gesuch der Gewerkschaft der Neu-Allerheiligen-Bleizeche zu Mies, um Nachsicht der für das I. u. II. r. Qtal 1848. Zu stürzenden _______ zu erkennen befunden, daß der Bitte der Gewerkschaft nicht entsprochen werden könne, indem kein Verbau statt Fand, und derselben ohnedies mit Verordnung ______ 7. Jänner 1850 Z. 12.654 die Begünstigung einer Terminsverlängerung bis Ende des II. Quartals 1850 zur Zahlung der rückständigen Frohe ertheilt wurde. Indem das Löbliche k. k. Bergamt hievon in Nachhange zu der hierämtlichen Zuschrift von 13. März 1851 Z. 483
In Kenntniß gesetzt wird, wird zu gleich bemerkt, daß die _____schaft den Neu-Allerheiligenzeche hievon mit dem Auftrage verständigt wurde den für das I. _ II. Qtal 1848 rückständigen Natural- ____ an das Löbliche k. k. Bergamt unverweilt zu stürzen.
Am 13. Juni 1851
Der k. k. Berghauptmann
Grim